1. Das Zustandekommen des Reisevertrags
1.1. Der Reisevertrag kommt zustande, wenn der Reisende das Angebot von “Islandspezialisten” annimmt. Dies kann direkt mündlich oder per E-Mail stattfinden. Der Tag, an dem die Personalien (Name, Adresse, Wohnort und Geburtsdatum) gemeldet werden, gilt als der Anmeldetag. Der Reisende empfängt eine schriftliche Bestätigung des Reisevertrags ebenso wie die Rechnung.
1.2. Das Angebot ist unverbindlich und kann gegebenenfalls von “Islandspezialisten” widerrufen werden. Der Widerruf sollte möglichst schnell, jedoch spätestens innerhalb von 8 Stunden nach Annahme (innerhalb der Bürozeiten) unter Angabe der Gründe stattfinden.
1.3. Abweichungen der von “Islandspezialisten” veröffentlichten Reiseinhalte müssen nach Übereinstimmung mit dem Kunden schriftlich bestätigt werden.
1.4. Ein Reisender, der im Namen eines oder mehrerer Reisenden einen Reisevertrag eingeht, haftet solidarisch für alle Verpflichtungen, die sich daraus ergeben. Der andere oder die anderen Reisenden haften jeder für seinen eigenen Teil.
1.5. Die angegebenen Optionen in Bezug auf die Dienstleistungen werden so gut wie möglich berücksichtigt. Jedoch können hier trotz eventueller Erwähnung auf den Buchungsformularen keine Rechte geltend gemacht werden.
2. Bezahlung
2.1. Beim Abschluss des Reisevertrags muss der Reisende ein Anzahlung von 20% des Reisepreises, sowie eventuelle Zahlungen von Prämien der Reiseversicherungen leisten.
2.2. Der Rest des Reisepreises muss spätestens 56 Tage vor Abreise bezahlt werden. Kommt der Reisevertrag innerhalb von 56 Tagen vor Abreise zustande, muss der vollständige Reisepreis unverzüglich bezahlt werden.
2.3. Unfristgemäße Zahlung kann nach Zahlungsaufforderung zu sofortiger Kündigung des Reisevertrags durch “Islandspezialisten” führen. “Islandspezialisten” hat allerdings das Recht die daraus entstandenen Rücktrittskosten in Rechnung zu bringen und mit dem schon bezahlten Teil des Reisepreises zu verrechnen.
3. Reisepreis
3.1. Die veröffentlichten Reisepreise gelten, sofern nicht anders angegeben, pro Person und umfassen die Dienstleistungen wie sie von “Islandspezialisten” definiert sind.
3.2. Der veröffentlichte Reisepreis basiert auf Preisen, Wechselkursen, Abgaben und Steuern, wie sie zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt waren.
3.3. Solange die vollständige Reisesumme noch nicht bezahlt ist, hat “Islandspezialisten” das Recht unter Angabe von Gründen die Reisesumme zu erhöhen.
3.4. Der Reisende darf die im vorigen Absatz erwähnte Reisepreiserhöhung innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Erhalt der Mitteilung zurückweisen. “Islandspezialisten” hat dann das Recht, den Vertrag zu kündigen. Er muss innerhalb von 7 Arbeitstagen, nachdem der Reisende die Mitteilung über die Preiserhöhung erhalten hat, von diesem Recht Gebrauch machen. Ansonsten hat der Reisende das Recht auf Erlass oder sofortige Rückerstattung des bereits gezahlten Betrages.
4. Reisedauer
4.1. Die veröffentlichte Reisedauer ist in ganzen Tagen angegeben, wobei der Tag der Abreise sowie der Tag der Ankunft als ganze Tage berechnet werden.
5. Reiseunterlagen und Reisedokumente
5.1. Der Reisende ist persönlich verantwortlich dafür, dass er alle erforderlichen gültigen Reiseunterlagen und Reisedokumente, wie z.B. Flugtickets, Führerschein, Internationaler Fahrzeugversicherungsschein und Reisepass bei sich trägt.
5.2. “Islandspezialisten” haftet nicht dafür, wenn der Reisende infolge von Unzulänglichkeiten in seinen Reisedokumenten nicht an der Reise oder einem Teil davon teilnehmen kann.
5.3. Sofern nicht anders erwähnt, werden dem Reisenden die Reiseunterlagen spätestens 10 Tage vor Abreise zugesandt. Der Reisende, der die erforderlichen Reiseunterlagen nicht rechtzeitig empfangen hat, muss dies unverzüglich melden.
6. Änderungen, die vom Reisenden verlangt werden
6.1. Nach Abschluss des Reisevertrags kann der Reisende bis zu 28 Tagen vor Abreise Änderungswünsche vorbringen. Im Falle es sich dabei nicht um einen Rücktritt handelt und die betreffenden Dienstleistenden verfügbar sind, wird der Änderung entsprochen, und sie wird schriftlich bestätigt.
6.2. Bei Änderungswünschen entstehen eventuell Änderungs- bzw. Zusatzkosten, die der Reisende umgehend zu bezahlen hat.
7. Umbuchung
7.1. Bis zum Reiseantritt kann der Reisende verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Es bedarf dazu der rechtzeitigen Mitteilung (spätestens 7 Tag vor Abreise) an “Islandspezialisten”. Dieser kann dem Eintritt des Dritten anstelle des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
7.2. Gegenüber Leistungsträgern (z. B. Fluggesellschaften) entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet. Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Kosten haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.
8. Stornierung durch den Reisenden
8.1. Eine Stornierung des Reisevertrags muss schriftlich erfolgen. Eine schriftliche Stornierung wird nur dann akzeptiert, wenn diese per Einschreiben versandt wurde; das Datum des Poststempels gilt als Meldedatum der Stornierung.
8.2. Wenn ein Reisevertrag storniert wird, werden für jeden Reisenden neben eventuell anfallenden Reservierungskosten folgende Stornierungskosten fällig:
a. bis 56 Tage vor Abreise 15% des Reisepreises
b. ab 56 Tage bis 42 Tage vor Abreise 30% des Reisepreises
c. ab 42 Tage bis 28 Tage vor Abreise 50% des Reisepreises
d. ab 28 Tage bis 14 Tage vor Abreise 75% des Reisepreises
e. ab 14 Tage bis 7 Tage vor Abreise 90% des Reisepreises
f. ab 7 Tage vor Abreise oder später der volle Reisepreis
Bitte beachten Sie: Man kann das Risiko schmälern, indem man eine Rücktrittsversicherung abschließt.
8.3. Für einzelne Flüge, die mit einem Reisepaket, z. B. Übernachtungen und Automiete kombiniert werden, entstehen meistens direkt nach Buchung 100% Stornokosten. Für das Reisepaket oder die Fahrzeugmiete auf Island gelten die Stornobedingungen wie unter 8.2
8.4. Einzelne Bootsüberfahrten (Fähre und/oder Frachtboot), unabhängig ob diese mit einem Reisepaket, z. B. Übernachtungen und Automiete kombiniert werden, wird bis zu 56 Tage vor Abreise mit 25% der Reisesumme berechnet. Für das Landarrangement oder Autovermietung gelten die Stornierungsbedingungen wie unter 8.2.
8.5. Für die Vermietung von Wohnmobilen, unabhängig ob diese kombiniert sind mit einem Flug oder auf andere Weise, gelten möglicherweise andere Stornierungsbedingungen.
9. Änderung mit eventueller Kündigung durch “Islandspezialisten”
9.1. Der Reiseveranstalter hat das Recht, die vereinbarte Dienstleistung in einem oder mehreren wesentlichen Punkten aufgrund schwerwiegender Umstände zu ändern. Als schwerwiegende Umstände gelten, dass zum Beispiel in Folge höherer Gewalt die vereinbarten Reiseleistungen nicht mehr erbracht werden können.
9.2. Dem Reisenden werden die in Artikel 9.1 erwähnten Änderungen des Reisevertrags und die Umstände so schnell wie möglich mitgeteilt.
9.3. Der Reisende hat bei Eintritt der in Artikel 9.1 genannten Änderungen das Recht diese abzulehnen.In diesem Fall hat er das Recht auf eine gleichwertige Reise oder auf Rückerstattung des bereits gezahlten Teilbetrags oder auf einen proportionellen Teil davon, wenn ein Teil der Reise bereits gemacht wurde. Wenn der Reisende vom Recht auf Rückerstattung Gebrauch machen möchte, muss “Islandspezialisten” innerhalb von 48 Stunden nach Mitteilung der Änderung davon in Kenntnis gesetzt werden.
9.4. “Islandspezialisten” darf den Vertrag auch in einem nicht wesentlichen Punkt wegen schwerwiegender Umstände ändern. In diesem Fall kann der Reisende die Änderung nur dann zurückweisen, wenn er dadurch einen erheblichen Nachteil hat.
10. Haftpflicht der “Islandspezialisten”
10.1. “Islandspezialisten” haftet für die rechtmässige Erfüllung der aus dem Reisevertrag hervorgehenden Verpflichtungen.
10.2. “Islandspezialisten” und eventuell beteiligte Dienstleistende sind nicht haftbar für Schäden oder Unzulänglichkeiten in der Erfüllung des Reisevertrags, im Falle der Schaden oder die Unzulänglichkeit
a. vom Reisenden verschuldet ist
b. eine Folge von Handlungen und/oder Einflüssen beteiligter Dritter ist, die nicht für die Vertragserfüllung verantwortlich sind.
c. eine Folge von höherer Gewalt im Sinne von Absatz 3 ist.
10.3. Höhere Gewalt liegt vor, sobald ein betriebsfremdes, von außen durch Naturkräfte oder durch Handlungen Dritter herbeigeführtes Ereignis eintritt, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung nahezu unvorhersehbar ist und auch durch den Einsatz äußerster Sorgfalt nicht verhindert werden kann.
10.4. “Islandspezialisten” akzeptiert keine Haftung für Schäden, für die die Reise- und Rücktrittsversicherungen normalerweise Deckung bieten, sofern nicht der Schaden grober Schuld oder Absicht von “Islandspezialisten” zuzuschreiben ist.
10.5. Im Falle “Islandspezialisten” für eine Minderung des Reisegenusses verantwortlich ist, oder der Reisende während seiner Reise Schaden erleidet, die ihn an der Ausübung seines Berufs hindert, beträgt die Rückerstattung nie mehr als den einmaligen Gesamtreisepreis.
11. Verpflichtungen des Reisenden
11.1. Der Reisende/ die Reisenden ist/sind verpflichtet, alle Anweisungen von “Islandspezialisten” oder den Dienstleistern zu befolgen, um einen erfolgreichen Reiseverlauf zu gewährleisten. Der Reisende/die Reisenden haftet/haften für Schäden und/oder Kosten, die durch Verletzung dieser Verpflichtung verursacht werden.
12. Beschwerden
12.1. Eventuelle Beschwerden müssen so schnell wie möglich, und vorzugsweise schriftlich an Ort und Stelle bei dem betroffenen Dienstleister (z.b. Autovermieter oder Hoteleigentümer) gemeldet werden, damit dieser eine befriedigende Lösung finden kann. Im Falle die Beschwerde nicht innerhalb einer angemessenen Frist zufriedenstellend behandelt werden kann und die Qualität der Reise erheblich beeinträchtigt wird, muss der Reisende sich umgehend mit “Islandspezialisten” in Verbindung setzen (Unbedingt notwendige Kommunikationskosten werden erstattet, es sei denn die Beschwerde erweist sich als unbegründet.
12.2. Wenn die Beschwerde auch dann noch nicht zufriedenstellend behandelt ist, kann der Reisende spätestens innerhalb eines Monats nach Rückkehr in Deutschland die Beschwerde schriftlich bei “Islandspezialisten” einreichen.
Wenn eine Beschwerde innerhalb von 3 Monaten nach Einreichung nicht zufriedenstellend behandelt werden konnte oder wenn der Reisende mit der Lösung nicht einverstanden ist, kann der Reisende sich bei Bedarf bis spätestens 1 Jahr nach Beendigung der Reise an das zuständige Gericht wenden.
12.3. Der Reisevertrag und alle daraus hervorgehenden Verpflichtungen unterliegen niederländischem Recht.
13. BILDMATERIAL
Wenn der Reisende Islandspezialisten Bilder für den Fotowettbewerb sendet, kann die Organisation diese ohne weitere Erlaubnis sowohl online als auch offline verwenden. Für anderes gesendetes Material wird immer zuerst die Erlaubnis angefordert.
14.Druckfehler
Offensichtliche Fehler und Irrtümer bei der Veröffentlichung von Informaionen sind für “Islandspezialisten” nicht bindend.